Mitgliedschaft und Satzung

Arten von Mitgliedschaften

Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft beinhaltet ein lebenslanges Spielrecht auf unserer Golfanlage sowie uneingeschränkte Mitgliedsrechte. Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder ist laut Mitgliederversammlungsbeschluss auf 1.100 Personen begrenzt. Wir können daher lediglich die allgemeine Fluktuation ausgleichen und jährlich ca. 20-25 Neumitglieder aufnehmen (siehe auch Aufnahmeverfahren). Auf der Internetseite des Landesgolfverbandes Berlin-Brandenburg kann man sich über die Aufnahmebedingungen der umliegenden Golfanlagen erkundigen.

Seniorenmitgliedschaft
Mitglieder, die seit mindestens 15 Jahren ordentliche Mitglieder sind und das 75. Lebensjahr vollendet haben, können den Wechsel ihrer ordentlichen Mitgliedschaft in die Seniorenmitgliedschaft beantragen. Seniorenmitglieder haben ein eingeschränktes Spielrecht bei reduziertem Beitrag. Einzelheiten werden durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt. Im Übrigen haben sie die Rechte eines ordentlichen Mitgliedes.

Zeitweilige Mitgliedschaft
1) Mit Zustimmung des Aufnahmeausschusses können als zeitweilige Mitglieder aufgenommen werden:

  • Personen, die sich nur vorübergehend in Berlin oder Brandenburg aufhalten für die Zeit ihres vorübergehenden Aufenthaltes;
  • Personen, die ihre Aufnahme als ordentliches Mitglied beantragt haben; die Anzahl wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung bestimmt;
  • ehemalige jugendliche Mitglieder oder Mitglieder in Berufsausbildung gemäß §9 Abs. 4;
  • Mannschaftsspieler.

2) Zeitweilige Mitglieder sind von der Entrichtung einer Aufnahmegebühr befreit. Sie haben den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten. Sie haben die Rechte eines ordentlichen Mitgliedes mit Ausnahme des Stimmrechtes in der Mitgliederversammlung.

(3) Zeitweilige Mitglieder werden regelmäßig für höchstens drei Jahre aufgenommen. Eine Verlängerung bedarf der Bestätigung durch den Aufnahmeausschuss. Der Mitgliedsbeitrag für zeitweilige Mitglieder beträgt 3.000 Euro pro Jahr zzgl. Nebenkosten.

Jugend/Studentenmitgliedschaften
Der GLCBW ist einer der mitgliederstärksten Golfclubs in Deutschland und hat ein entsprechend großes Kontingent für Jugend- und Studentenmitgliedschaften. Die vorbildliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist die Grundlage mehrerer Deutscher Meistertitel in den vergangenen Jahren und wurde vom DGV auch 2014 wieder mit dem Bundespreis ”Zukunft Jugend” ausgezeichnet. Aufgrund der überwältigenden Nachfrage können wir zur Zeit leider keine Jugend- bzw. Studentenmitglieder aufnehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich für das GLCBW-Jugendförderprogramm (JFP) zu bewerben. Auf der Internetseite des Landesgolfverbandes Berlin-Brandenburg kann man sich zudem über die Aufnahmemöglichkeiten der umliegenden Golfanlagen erkundigen.

Fördernde Mitgliedschaft
Personen, die den Golfsport im GLCBW unterstützen möchten, können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Diese Mitgliedschaft beinhaltet keine Spielberechtigung, räumt jedoch die Nutzung der sonstigen Einrichtungen des Clubs, wie z.B. des Clubrestaurants und Übungsanlagen ein. Eine fördernde Mitgliedschaft ist keine passive Mitgliedschaft, d.h. sollten ordentliche Mitglieder die fördernde Mitgliedschaft beantragen, und damit die ordentliche Mitgliedschaft aufgeben, besteht kein satzungsgemäßer Anspruch auf Rückumwandlung. Eine passive Mitgliedschaft (ebenso wie Zweitmitgliedschaften) sieht unsere Satzung nicht vor.

Auswärtige Mitgliedschaft
Ausschließlich ordentliche Mitglieder, die ihren dauernden Aufenthalt von Berlin oder Brandenburg wegverlegen, können die Änderung ihrer ordentlichen Mitgliedschaft in eine auswärtige Mitgliedschaft beantragen. Nach Änderung der Mitgliedschaft besteht kein satzungsmäßiger Anspruch auf Rückumwandlung in eine ordentliche Mitgliedschaft. Auswärtige Mitglieder können auf der Anlage fünfmal jährlich greenfeefrei spielen, müssen sich jedoch vor jeder Runde im Sekretariat registrieren lassen und erhalten einen entsprechenden Greenfee-Anhänger.

Aufnahmeverfahren

Wir bitten zu beachten, dass viele Anträge abgelehnt werden müssen, da die Nachfrage nach Mitgliedschaften im GLCBW die begrenzte Möglichkeit Neumitglieder aufzunehmen deutlich übersteigt. Eine Warteliste führen wir nicht.
Bei Rückfragen zum Thema Aufnahmen steht Ihnen die Geschäftsführung gerne zur Verfügung.

Aufnahmegebühr EUR 2.500,-
Investitionsumlage EUR 5.100,-

Folgende Voraussetzungen bzgl. einer etwaigen Aufnahme in den Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V. sind gegeben:

  1. Ein Antrag muss durch eine schriftliche Bewerbung an den Vorstand des Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V., zu Händen der Geschäftsführung, erfolgen. Nach dem Erhalt der Bewerbung entscheidet der Vorstand darüber, ob der Antragssteller einen formellen schriftlichen Aufnahmeantrag, der über das Clubsekretariat erhältlich ist und auf Wunsch auch zugesandt wird, stellen kann.
  2. Der Antrag muss vollständig und unmissverständlich hinsichtlich der beantragten Mitgliedschaft(-en) und deutlich lesbar ausgefüllt sein, und er muss (bei Beantragung der ordentlichen Mitgliedschaft) die Empfehlung von zwei Clubmitgliedern (Paten) mit persönlicher Unterschrift enthalten.
  3. Ausführliches persönliches Gespräch mit einem oder mehreren Mitgliedern des Aufnahmeausschusses.
  4. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand des Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V., zu Händen des Geschäftsführers, Golfweg 22, 14109 Berlin zu richten. Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsführung oder das Clubsekretariat (Telefon +49 30 806 706-0) gerne zur Verfügung.
  5. Nach der nächsten Sitzung erhält der Bewerber einen Bescheid über die Entscheidung des Aufnahmeausschusses.

Satzung

Die aktuelle Satzung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. November 2016 beschlossen. Die Satzung kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.