Alle Zäune, die den Platz begrenzen, der Driving-Range-Zaun und weiße Pfähle markieren die Ausgrenzen.
Alle Gebäude und Schutzhütten sowie alle Straßen und Wege sind integrierter Bestandteil des Platzes (Ausnahme: alle Asphaltwege). Der Ball muss gespielt werden wie er liegt, oder nach Regel 28 für unspielbar erklärt werden. Die Holzspäne auf den Rindenmulchwegen gelten als loser hinderlicher Naturstoff (Regel 23).
Steine in Bunkern sind bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1. gilt).
Von jungen Pflanzen und Bäumen - kenntlich ausschließlich durch blaue Bänder - muss Erleichterung in Anspruch genommen werden, wenn Stand, Lage des Balls und/oder Raum des beabsichtigten Schwungs behindert sind. Der Ball muss straflos aufgenommen und in Übereinstimmung mit Regel 24-2b (1) fallengelassen werden. Dabei darf der aufgenommene Ball gereinigt werden.